Dating im Netz hat seinen Preis
Die Klägerin hatte sich bei einem Online-Portal zur Partnervermittlung angemeldet. Dabei wurde der Vertrag wie üblich auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Der Jahresbeitrag betrug 265,68 Euro. Doch schon am nächsten Tag machte sie von ihrem Widerrufsrecht gebrauch. Die Beklagte bestätigte diesen Widerruf, forderte von der Klägerin jedoch trotzdem Wertersatz in Höhe von 199,26 Euro. … Read more